Quelle: BAMF - "Willkommen in Deutschland - Informationen fuer Zuwanderinnen und Zuwanderer"
Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen moechten oder bereits nach Deutschland gezogen sind, sind fuer Sie die Regelungen des Aufenthaltsrechts besonders wichtig. Die Rahmenbedingungen fuer Ihren Aufenthalt in Deutschland haengen davon ab, ob Sie als Spaetaussiedlerin oder Spaetaussiedler zuwandern, Buergerin oder Buerger eines Mitgliedstaates der Europaeischen Union, des Europaeischen Wirtschaftsraums (EWR – bestehend aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz sind oder aus einem Land ausserhalb der Europaeischen Union stammen. Anlaufstellen fuer Buergerinnen und Buerger der Europaeischen Union, des Europaeischen Wirtschaftsraums und der Schweiz Wenn Sie als Buergerin oder Buerger der EU oder des EWR auf Dauer in Deutschland leben moechten, koennen Sie von Ihrem Freizuegigkeitsrecht Gebrauch machen; dies gilt auch fuer Ihre Familienmitglieder, wenn diese selbst eine andere Staatsangehoerigkeit besitzen. Nach Ihrer Einreise muessen Sie sich, wie auch deutsche Staatsbuergerinnen und Staatsbuerger, beim Meldeamt einwohnerrechtlich anmelden. Wenn Ihre Familienmitglieder eine andere Staatsangehoerigkeit besitzen als die vorab genannten, erhalten sie von der Auslaenderbehoerde eine sogenannte Aufenthaltskarte. Als Staatsangehoerige oder Staatsangehoeriger der Schweiz geniessen Sie aufgrund des Freizuegigkeitsabkommens zwischen der Europaeischen Union und der Schweiz in Deutschland ebenfalls Freizuegigkeit; Ihnen wird zur Bescheinigung Ihres Aufenthaltsrechts von der Auslaenderbehoerde eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
WICHTIGER HINWEIS:
Alle in Deutschland gemeldeten EU-Buergerinnen und -Buerger, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und das 18. Lebensjahr erreicht haben, duerfen an den Kommunalwahlen teilnehmen.
Anlaufstellen fuer Menschen aus Staaten ausserhalb der Europaeischen Union, des Europaeischen Wirtschaftsraums und der Schweiz Buergerinnen und Buerger aus Staaten, die nicht zur EU, dem EWR und der Schweiz gehoeren, muessen sich bei allen Fragen zum Aufenthaltsrecht an die Auslaenderbehoerde ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. Diese Behoerde ist fuer alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zustaendig – auch hinsichtlich der Ausuebung einer Erwerbstaetigkeit – und erteilt die Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte sowie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Die Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung in Ihrer Gemeinde oder Stadt hilft Ihnen weiter, wenn Sie die zustaendige Auslaenderbehoerde nicht kennen. Die zustaendige Auslaenderbehoerde kann auch ueber die BAMFSuche ermittelt werden: www.bamf.de/auslaenderbehoerden.
Anlaufstellen fuer Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler Als Spaetaussiedlerin und Spaetaussiedler oder Familienangehoeriger koennen Sie sich bei Fragen zur Staatsangehoerigkeit an die Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen auch bei anderen behoerdlichen Fragen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschuere „Willkommen in Deutschland – Zusatzinformationen fuer Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler“.