Quelle: BAMF - "Willkommen in Deutschland - Informationen fuer Zuwanderinnen und Zuwanderer"

Auslaendische Eheleute und minderjaehrige ledige Kinder haben grundsaetzlich die Moeglichkeit, nach Deutschland mit einzureisen oder nachzuziehen. Sonstigen Familienangehoerigen kann die Zuwanderung in Ausnahmefaellen erlaubt werden. Auslaendische Eheleute, die weder die Staatsangehoerigkeit eines Staates der Europaeischen Union besitzen noch mit

einer Unionsbuergerin oder einem Unionsbuerger verheiratet sind und bei

ihren in Deutschland lebenden Eheleuten auf Dauer bleiben wollen,

muessen grundsaetzlich bereits vor der Einreise nachweisen, dass sie zumindest ueber einfache Deutschkenntnisse verfuegen. Die Verpflichtung zum

Sprachnachweis beim Visumantrag besteht unabhaengig davon, ob in

Deutschland lebende Eheleute die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzen.

Die Deutschkenntnisse sollen es nachziehenden Eheleuten leichter machen, von Anfang an am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilnehmen zu koennen.

Ausnahmen vom Sprachnachweis

Ausnahmen gelten unter anderem:

  • wenn Eheleute im Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Mobiler-ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis fuer Forscher sind,
  • wenn in Deutschland lebende Eheleute auch fuer einen laengerfristigen Aufenthalt visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten duerfen oder ein Daueraufenthaltsrecht aufgrund europarechtlicher Vorschriften geniessen,
  • bei erkennbar geringem Integrationsbedarf,
  • fuer Personen, die zu einem in Deutschland anerkannten Asylberechtigten oder Fluechtling nachziehen, sofern die Ehe bereits bestand, als dieser seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegte,
  • fuer Personen, die wegen einer koerperlichen, geistigen oder seelischen

Krankheit oder Behinderung nicht Deutsch lernen koennen.

TIPP

Was genau mit „einfachen Deutschkenntnissen“ gemeint ist, erfahren Sie im Faltblatt

„Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland“,

das Sie auf der Internetseite des Bundesamtes fuer Migration und Fluechtlinge unter

www.bamf.de/publikationen bestellen oder herunterladen koennen.