Quelle: BAMF - "Willkommen in Deutschland - Informationen fuer Zuwanderinnen und Zuwanderer"

Die ICT-Karte ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel, der zum Zweck des unternehmensinternen Transfers erteilt wird. Damit koennen Fuehrungskraefte, Spezialisten oder Trainees, die bei einem Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU taetig sind, voruebergehend in einer Niederlassung desselben Unternehmens beziehungsweise in einem Unternehmen derselben Unternehmensgruppe in Deutschland eingesetzt werden. Um eine ICT-Karte beantragen zu koennen, muessen Sie dem Unternehmen vor Beginn des Transfers seit mindestens sechs Monaten sowie waehrend des gesamten Transfers angehoeren. Die ICT-Karte wird befristet fuer die Dauer des Transfers, laengstens jedoch fuer drei Jahre an Fuehrungskraefte und Spezialisten beziehungsweise ein Jahr an Trainees erteilt. Die Mobiler-ICT-Karte wird fuer die Mobilitaet im Rahmen des unternehmensinternen Transfers von mehr als 90 Tagen erteilt, wenn Sie bereits eine ICT-Karte in einem anderen EU-Staat haben.