Quelle: BAMF - "Willkommen in Deutschland - Informationen fuer Zuwanderinnen und Zuwanderer"
Mit dem Integrationskurs unterstuetzt Sie der deutsche Staat beim Deutschlernen. Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. In der Regel dauert ein Integrationskurs 700 Stunden. Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse.
Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, koennen oder muessen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Integrationskurs besuchen. Zugewanderte sowie Gefluechtete mit guter Bleibeperspektive koennen von den Auslaenderbehoerden, den Traegern der Grundsicherung beziehungsweise den zustaendigen Leistungsbehoerden fuer Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, koennen Sie beim Bundesamt fuer Migration und Fluechtlinge einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. Mit einer Berechtigung oder Verpflichtung zum Integrationskurs wird Ihre Teilnahme finanziell durch den Staat gefoerdert.
Im Internet koennen Sie nachlesen, ob Sie die Voraussetzungen erfuellen, um zu einem Integrationskurs verpflichtet oder berechtigt zu werden (www.bamf.de/integrationskurs). Sie koennen aber auch als Selbstzahlerin und Selbstzahler an einem Integrationskurs teilnehmen. In diesem Fall informieren Sie sich am besten bei einem Integrationskurstraeger vor Ort.