Quelle: BAMF - "Willkommen in Deutschland - Informationen fuer Zuwanderinnen und Zuwanderer"

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel zum Zweck der hochqualifizierten Beschaeftigung. Sie koennen eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfuellen:

■ Sie koennen ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Wenn Ihr Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss der Abschluss entweder in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein.

■ Sie haben einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten jaehrlichen Mindestbruttogehalt. Die Bruttogehaltsgrenze wird jaehrlich angepasst und liegt im Jahr 2020 bei 55.200 Euro. In den sogenannten Mangelberufen, wozu Berufe mit Bezug zu Naturwissenschaften, Mathematik, Ingenieurwesen, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Humanmedizin (ausgenommen Zahnmedizin) gehoeren, ist das erforderliche Mindestbruttogehalt niedriger. Dieses wird ebenfalls jaehrlich angepasst und liegt im Jahr 2020 bei 43.056 Euro.

Die Blaue Karte EU wird zunaechst fuer vier Jahre ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende oder auch laengere Laufzeit vorsieht. Eine Verlaengerung ist grundsaetzlich moeglich.