Quelle: BAMF - "Willkommen in Deutschland - Informationen fuer Zuwanderinnen und Zuwanderer"
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Mit ihr duerfen Sie in Deutschland arbeiten. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, muessen Sie in der Regel seit fuenf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfuellen. Wer eine Niederlassungserlaubnis beantragen moechte, muss zum Beispiel grundsaetzlich seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehoerigen eigenstaendig bestreiten koennen sowie ueber ausreichende Deutschkenntnisse verfuegen. Auch Vorstrafen koennen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entgegenstehen. Fuer Fachkraefte mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung gilt eine kuerzere Wartezeit von vier Jahren. Im Falle einer inlaendischen abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines inlaendischen Studienabschlusses verkuerzt sich die Frist fuer die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auf zwei Jahre; bei Inhaberinnen und Inhabern einer Blauen Karte EU ist dies unter Umstaenden nach 33 Monaten beziehungsweise bei ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache nach 21 Monaten moeglich.