Quelle: BAMF - "Willkommen in Deutschland - Informationen fuer Zuwanderinnen und Zuwanderer"
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, koennen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbuergern lassen. Dazu ist ein Antrag erforderlich. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren muessen die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel die Eltern, den Antrag stellen. Fuer Antraege zur Einbuergerung sind die Bundeslaender zustaendig. Die Antragsformulare erhalten Sie bei den zustaendigen Einbuergerungsbehoerden. Welche Behoerde fuer Ihre Einbuergerung zustaendig ist, koennen Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, bei der Auslaenderbehoerde oder der Migrationsberatung fuer erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erfahren.