Quelle: BAMF - "Willkommen in Deutschland - Informationen fuer Zuwanderinnen und Zuwanderer"

Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU handelt es sich ebenfalls um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstaetigkeit berechtigt. Die Erteilung setzt voraus, dass sich die Auslaenderin oder der Auslaender seit fuenf Jahren mit einem Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufgehalten hat; im UEbrigen aehneln die Voraussetzungen denen des ยง 9 AufenthG fuer die Erteilung einer deutschen Niederlassungserlaubnis. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU berechtigt auch zur Mobilitaet innerhalb der Europaeischen Union, indem sie in den anderen Mitgliedstaaten ein Recht auf Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels verleiht.