Quelle: BAMF - "Willkommen in Deutschland - Informationen fuer Zuwanderinnen und Zuwanderer"
Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet und verbunden mit einem bestimmten Aufenthaltszweck. Sie wird beispielsweise an Personen erteilt, die:
■ in Deutschland eine Berufsausbildung machen, einen Ausbildungsbeziehungsweise Studienplatz suchen oder ein Studium absolvieren moechten,
■ in Deutschland arbeiten, forschen oder Arbeit als Fachkraft suchen moechten,
■ aus voelkerrechtlichen, humanitaeren oder politischen Gruenden in Deutschland bleiben koennen,
■ aus familiaeren Gruenden nach Deutschland zuwandern,
■ Auslaenderinnen und Auslaender und ehemalige Deutsche sind, die nach Deutschland zurueckkehren wollen,
■ in einem anderen Mitgliedstaat der Europaeischen Union ein Daueraufenthaltsrecht besitzen. Die Erteilung ist jeweils an einige Voraussetzungen gebunden.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann grundsaetzlich nur verlaengert werden, wenn die Voraussetzungen fuer die Erteilung noch vorliegen.