Quelle: BAMF - "Willkommen in Deutschland - Informationen fuer Zuwanderinnen und Zuwanderer"

Wenn Sie nicht Staatsangehoeriger eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz sind und dauerhaft in Deutschland bleiben moechten, benoetigen Sie dazu eine Erlaubnis: den sogenannten Aufenthaltstitel. Es gibt – neben dem Visum fuer die Einreise und den anschliessenden Aufenthalt – fuer den laengerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet sechs Arten von Aufenthaltstiteln:

■ Aufenthaltserlaubnis

■ Blaue Karte EU

■ ICT-Karte

■ Mobiler-ICT-Karte

■ Niederlassungserlaubnis

■ Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Ein Aufenthaltstitel wird in Deutschland als eigenstaendiges Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt, welches unter anderem biometrische Merkmale beinhaltet.