Quelle: BAMF - "Willkommen in Deutschland - Informationen fuer Zuwanderinnen und Zuwanderer"
Wenn Sie nicht Staatsangehoeriger eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz sind und dauerhaft in Deutschland bleiben moechten, benoetigen Sie dazu eine Erlaubnis: den sogenannten Aufenthaltstitel. Es gibt – neben dem Visum fuer die Einreise und den anschliessenden Aufenthalt – fuer den laengerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet sechs Arten von Aufenthaltstiteln:
■ Aufenthaltserlaubnis
■ Blaue Karte EU
■ ICT-Karte
■ Mobiler-ICT-Karte
■ Niederlassungserlaubnis
■ Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Ein Aufenthaltstitel wird in Deutschland als eigenstaendiges Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt, welches unter anderem biometrische Merkmale beinhaltet.